Wartung und Instandhaltung von RWA-Anlagen (2024)

Regelmäßige qualifizierte Wartung sichert Versicherungsschutz

Natürlich wirkende oder maschinell betriebene Einrichtungen zur Rauch- und Wärmeableitung sowie Rauchschutzdruckanlagen sind unverzichtbar. Um die ständige Betriebssicherheit dieser Einrichtungen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Wartung und Überprüfung notwendig.

Man muss sich der Notwendigkeit bewusst sein, dass mit den Einrichtungen der hier angesprochenen Art, Sicherheitsbelange im Sinne des vorbeugenden, betrieblichen und organisatorischen Brandschutzes verbunden sind. In- sofern unterliegen sie zunächst, entsprechend den Musterprüfgrundsätzen der ARGEBAU, nach dem betriebsfertigen Einbau den Abnahmeprüfungen durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige. Darüber hinaus sind in festen Zeitabständen regelmäßige Wartungen, ggf. Instandsetzungen und Überprüfungen, notwendig, um die Betriebssicherheit bzw. den Erhalt dieser Einrichtungen auf Dauer zu gewährleisten. Bei Unterlassung dieser notwendigen Maßnahmen gehen die an sie gestellten Schutzziele verloren, wie Begrenzung der Brandausbreitung, Sicherung der Rettung von Menschen und Tieren, Sicherstellung des Löschangriffes.

Bei einem Versagen im Brandfall stehen unter Umständen Menschenleben auf dem Spiel, zumindest jedoch werden Flucht bzw. Rettung von Menschen erschwert und die Brandbekämpfung behindert. Dem Betreiber dieser Einrichtungen obliegt die Sorgfaltspflicht. Wird diese nicht erfüllt, so ergeben sich daraus Ordnungswidrigkeiten, die das Haftungsrisiko des Betreibers erhöhen. Sollte es zu einem Brandereignis kommen und sollten vermeidbare Schäden oder Gefährdungen von Menschenleben durch ein Versagen der Einrichtungen entstehen, sind strafrechtliche Verantwortungen nicht auszuschließen.

Instandhaltung setzt periodische Wartung voraus

Die Musterbauordnung [2], schreibt unter §3 [1] diesbezüglich in allgemein gehaltener Form vor: „Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.“ Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die hier angesprochenen Einrichtungen in regelmäßigen Zeitabständen zu warten und Funktionsprüfungen zu unterziehen. Was die zeitlichen Abstände anbetrifft, so sind hierbei zunächst die Angaben der Gerätehersteller zu berücksichtigen. Diese schreiben teilweise eine Funktionskontrolle in vierteljährlichen Abständen vor. Eine ständige Betriebsbereitschaft von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen setzt eine regelmäßige und qualifizierte Wartung aller technischen Bauteile voraus. Unabhängig davon müssen diese Einrichtungen im Regel- fall mindestens jährlich gewartet werden [3], [4]. Es bedarf in diesem Zusammenhang keiner besonderen Vorstellungskraft, dass die hier angesprochenen Einrichtungen Umwelteinflüssen jeglicher Art wie Verschmutzungen, Korrosionen, Erschütterungen und gegebenenfalls Beschädigungen oder mutwilligen Zerstörungen ausgesetzt sind. Die in diesem Zusammenhang stehenden Funktionsbeeinträchtigungen lassen sich nur durch regelmäßige Wartungen, Instandhaltungen sowie wiederkehren- de Prüfungen ausschließen. Wenn man bei ausgeführten Einrichtungen bzw. Anlagen die durchgeführten Wartungsarbeiten kritisch nachvollzieht, sind häufig Unzulänglichkeiten und Versäumnisse festzustellen. Deshalb stellt sich die Frage:

Was versteht man unter Wartung beziehungsweise Instandhaltung?

Nach DIN 31051 [5] bzw. DIN EN 13306 [6] ist die Wartung eine Maßnahme der vorbeugenden Instandhaltung. Unter Instandhaltung fallen alle Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes von technischen Einrichtungen. Insofern sind unter dem Oberbegriff Wartung alle erforderlichen Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes der Einrichtungen zu verstehen.

Überwachungs- und Wartungspflichten

Qualifizierte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie unqualifizierte Rauchableitungsanlagen sind bauordnungsrechtlich vorgeschriebene anlagentechnische Sicherheitseinrichtungen. Es muss daher eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit sichergestellt und gewährleistet werden. Die regelmäßige sowie fachgerechte Wartung und Instandhaltung von RWA-Anlagen ist eine wesentliche Sorgfaltspflicht seitens des Bauherrn oder des Betreibers. Diese Sorgfaltspflicht und deren Umsetzung ist in unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Normen und sonstigen Dokumenten festgehalten. Die Vorschriften und Vorgaben kann man in zwei Kategorien unterteilen, nämlich nach „Gesetzlichen Grundlagen“ und nach „Technischen Vorgaben und sonstigen Regelwerken“. In der TRBS 1112 8 [7] findet man die Definitionen mit Bezug auf Instandhaltungsarbeiten.

Die technischen Anforderungen sowie die zu berücksichtigenden Intervalle sind den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entnehmen. Dies sind unter anderem Normen, Richtlinien und technische Merkblätter sowie die Betriebs- und Wartungsanleitungen der Hersteller. Zusammengefasst findet man darin folgende wesentliche Vorgaben und Anforderungen in Bezug auf die Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Wartungen sind mindestens 1x jährlich durchzuführen und als
Verbrauchs- und Ersatzteile dürfen nur Originalteile verwendet werden. Neben den technischen Vorgaben und Anforderungen in Bezug auf die Überwachungs- und Wartungsverpflichtungen bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind auch noch allfällige versicherungsrechtliche Vorgaben und Vereinbarungen zu berücksichtigen. Wesentlicher Vertragsbestandteil bei Versicherungsverträgen sind im Regelfall die AFB – Allgemeinen Bedingungen für Feuerversicherungen; AFB 2010, Version 01.04.2014.

Darin wird der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Zudem wird der Versicherungsnehmer verpflichtet, seinen Kontroll- und Überwachungspflichten, also seinen wesentlichen Sorgfaltspflichten, nachzukommen.

Liegt eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers vor, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistungsverpflichtung zu kürzen oder komplett freizustellen. Bauherrn und Betreiber von bauordnungsrechtlich geforderten RWA-Anlagen müssen daher diese sicherheitstechnischen Anlagen regelmäßig warten lassen. Sowohl die Wartungen als auch die regelmäßigen Funktionskontrollen sind in einem Prüfbuch zu dokumentieren. Wird dies nicht gemacht, so wird der Verlust des Versicherungsschutzes riskiert.

Wie wird gewartet? – Das Leistungsprogramm für Wartungen

Die wesentlichen Faktoren für das Funktionieren einer Entrauchungsanlage sind die Funktionstüchtigkeit der Anlage und deren einzelner Komponenten sowie das Funktionieren als ganzheitliches Zusammenspiel. Um die dauerhafte Funktionstüchtigkeit von RWA-Anlagen gewährleisten zu können, ist eine regelmäßige und sachgerechte Pflege und Wartung dieser sicherheitstechnischen Anlagen notwendig. Dies ist eine gesetzlich vorgeschriebene, wesentliche Sorgfaltspflicht seitens des Bauherrn oder des Betreibers.

Sichtkontrollen

Um die Funktionstüchtigkeit von installierten RWA-Anlagen kontrollieren und überprüfen zu können, sind regelmäßige Sichtkontrollen vorgeschrieben. Je nach Anlagentyp sind diese Sichtkontrollen mehrmals jährlich durchzuführen.

Wartung

Die jährlich wiederkehrenden Wartungen umfassen die Pflege und Überprüfung aller Einzelkomponenten einschließlich einer abschließenden Funktionsprüfung als Gesamtanlage
auf deren ganzheitliches ordnungsgemäßes Zusammenspiel. Dies bedeutet: Eine reine Sichtkontrolle oder eine Öffnungsmaßnahme ohne vollständiges Öffnen in die Brandfallstellung oder ohne die korrekte Energiequelle stellt keine fachgerechte Funktionskontrolle dar und ist nicht ausreichend. Der notwendige Wartungsumfang ist vom installierten Anlagentyp (NRA – Natürlicher Rauchabzug, MRA – Maschineller Rauchabzug oder DBA – Druckbelüftungsanlage) abhängig. Die Wartung selbst hat nach den jeweiligen Herstellervorschriften der Komponentenlieferanten und den Vorgaben des Errichters der RWA-Anlage zu erfolgen. Der Umfang der notwendigen Wartungsarbeiten ergibt sich aus der jeweiligen Hersteller- und anlagenspezifischen Montage und Betriebsanleitung.

Instandsetzung

Wenn im Zuge der monatlichen oder quartalsmäßigen Sichtkontrollen und der Funktionsprüfung oder im Zuge der jährlichen Wartung Mängel oder Funktions- und Betriebsstörungen festgestellt wurden, so sind diese unverzüglich instand zu setzen.

Wer darf warten? – Die Qualifikationsvoraussetzungen

Qualifikationsvoraussetzung für Sichtkontrollen und Funktionskontrollen Periodisch wiederkehrenden Kontrollen werden im Regelfall von einer namentlich benannten fachkundigen Person seitens des Bauherrn, Betreibers oder einer Drittfirma durchgeführt. Derjenige, der diese Leistungen durchführt, benötigt den Nachweis der Fachkunde und muss folgende Qualifikation aufweisen: Befähigte Person „Kontrolle/Überwachung von RWA Anlagen“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) [9]. Diese „befähigte Person“ ist jemand, den ein Arbeitgeber gemäß der Betriebssicherheitsverordnung nachweisen muss. Die Voraussetzungen für die erforderlichen Fachkenntnisse einer befähigten Person sind in der TRBS 1203 (TRBS = Technische Regeln für die Betriebssicherheit) [10] konkretisiert.

Qualifikationsvoraussetzung für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten

Diese Arbeiten sind durch befähigte Personen seitens des Bauherrn, Betreibers oder durch befähigte Personen einer Drittfirma (seitens des Herstellers oder eines Wartungsunternehmens) durchzuführen. Derjenige, der diese Leistungen durchführt, benötigt den Nachweis der Fachkunde und muss folgende Qualifikation aufweisen: Befähigte Person „Wartung von RWA- Anlagen“.

Zusätzlich sollte man als Bauherr und Betreiber darauf achten, dass das Wartungsfachunternehmen, falls es sich nicht um den Systemhersteller oder dessen Werkskundendienst handelt, neben dem geschulten und befähigten Fachpersonal, noch Folgendes aufweisen kann:

  • Nachweis des Fachunternehmens, dass dieses auf die Original-Austausch- und Zubehörteile seitens des System- und Produktherstellers zurückgreifen kann.
  • Nachweis des Fachunternehmens, dass dieses für Arbeiten an RWA-Anlagen zertifiziert und autorisiert ist. Zum Beispiel nach VdS 2133 (Errichterfirma für natürliche
    Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) [11] oder VdS 2222 (Errichterfirma für Entrauchungsanlagen in Treppenräumen ) [12].
  • Nachweis des Fachunternehmens, dass für einen eventuellen Versagensfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung vorhanden ist.

Allgemeine Infos zu Entrauchungsanlagen:

  1. Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfungssätze), Stand 26.11.2010
  2. MBO Musterbauordnung, Fassung 2002, geändert 13.05.2016
  3. DIN 18232-2: 2007-11 „Rauch- und Wärmefreihaltung Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau“
  4. DIN 18232-5: 2012-11 „Rauch- und Wärmefreihaltung Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Anforderungen, Bemessung“
  5. DIN 31051: 2019-06 „Grundlagen der Instandhaltung"
  6. DIN EN 13306: 2018-02 „Instandhaltung – Begriffe der Instandhaltung"
  7. TRBS 1112: Oktober 2010 „Technische Regeln für Betriebssicherheit-Instandhaltung“
  8. BauPVO – Verordnung (EU) Nr. 305/20011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
  9. BetrSichV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeits-mitteln, Ausfertigung 03.02.2015, zuletzt geändert 30.04.2019
  10. TRBS 1203: März 2019 „Technische Regeln für Betriebssicherheit – Befähigte Personen"
  11. VdS 2133: 2018-01 „Anerkennung von Errichterunternehmen für natürliche Rauch und Wärmeabzugsanlagen (NRA)"
  12. VdS 2222: 2007-10 „Anerkennung von Errichterfirmen für Entrauchungsanlagen in Treppenräumen (EAT)"
Wartung und Instandhaltung von RWA-Anlagen (2024)

FAQs

Wartung und Instandhaltung von RWA-Anlagen? ›

Wann muss geprüft werden? RWA-Anlagen sind in regelmäßigen Zeitabständen, in jedem Fall mindestens einmal jährlich, als wiederkehrende Prüfung abzuhalten, zu warten und ggf. instand zu setzen. Auch bei Änderungen der baulichen oder sicherheitstechnischen Anlagen ist eine erneute Prüfung erforderlich.

Was ist Wartung RWA Anlage? ›

Bei der Wartung einer RWA-Anlage geht es um die Pflege wie auch und die Prüfung der Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft. Dabei werden alle Bestandteile der RWA-Anlage geprüft. Dazu gehören: alle Arten von Öffnungen wie Lichtkuppeln, Dunkelklappen, Jalousien, Doppelklappen, Lichtbandklappen und Fensterflügel.

Was ist die Aufgabe der Wartung und Instandhaltung? ›

Instandhaltung, Wartung, Instandsetzung, Inspektion – dies alles sind sehr ähnlich klingende Begriffe, die sich in ihrer Bedeutung jedoch unterscheiden. Alle dienen zumindest demselben Hauptzweck: der Verlängerung der Lebensdauer von Maschinen und Anlagen sowie der Minimierung von Ausfallzeiten und Kosten.

Wie oft müssen Rauchabzüge gewartet werden? ›

Rauchabzug / RWA Anlage – Im Rahmen des Brandschutzes spielt der Rauchabzug eine wesentliche Rolle, wobei der Rauch- und Wärmeabzug (RWA Anlage bzw. NRA Anlage) einen Teil des baulichen Brandschutzes darstellt. Eine Wartung der RWA Anlage muss alle 12 Monate erfolgen.

Wer darf RWA Anlagen prüfen? ›

Auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen in der Regel alle 3 Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden. Eine Vielzahl technischer Anlagen und Einrichtungen sind nach Baurecht der unterschiedlichen Länder als prüfpflichtige technische oder sicherheitstechnische Anlagen bzw. Einrichtungen eingestuft.

Was gehört alles zur Wartung? ›

Wartung ist – wie Instandsetzung, Verbesserung und Inspektion – Bestandteil der Instandhaltung. Diese kann in Art und Umfang vom Betreiber/Instandhalter nach seinen Vorgaben gestaltet werden. Die Wartung wird im Allgemeinen in regelmäßigen Abständen und häufig von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt.

Was fällt alles unter Wartung? ›

Maßnahme der vorbeugenden Instandhaltung. Zur Wartung werden alle Pflegemaßnahmen von Produktionsanlagen gerechnet wie Reinigen, Abschmieren, Justieren, Nachfüllen von Betriebsstoffen und Katalysatoren sowie ähnliche Maßnahmen zur Verminderung bzw. Verhinderung von Verschleißerscheinungen.

Wie heißen die 4 Maßnahmen der Instandhaltung? ›

Die 4 Maßnahmen. Im Instandhaltungsprozess gibt es vier Hauptaufgaben: Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung. Diese Aufgaben sind wichtig, um sicherzustellen, dass deine Anlagen und Ausrüstung in einem optimalen Zustand bleiben.

Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Instandhaltung? ›

Die Reparatur ist Teil der Instandhaltung und dient zum Beispiel dem Austausch defekter Teile. Was gehört zu einer Wartung? Die Wartung dient der Wiederherstellung des Sollzustands einer Maschine oder Anlage und beinhaltet Pflegearbeiten, Reinigungen und verschiedene Überprüfungen.

Was zählt alles zu Instandhaltung? ›

Was zählt zu den Instandhaltungskosten? Zu den Instandhaltungskosten gehören die Ausgaben für alle Reparaturen, Wartungen, Inspektionen und Verbesserungen der Immobilie. Konkret sind das zum Beispiel die Reinigung der Dachrinne, der Austausch schadhafter Fenster oder der Neuanstrich der Fassade.

Was kostet die Wartung einer RWA Anlage? ›

Wartungspreise
Anzahl RWGNAK/Z.Pauschalpreis (€)
1-51200,-
6-102380,-
11-153550,-
16-204750,-
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Wer darf RWA Anlagen planen? ›

Fachkundige / Befähigte Personen, die für die dauerhafte Funktionsfähigkeit einer Entrauchungsanlage verantwortlich sind, müssen daher über umfangreiche Fachkunde verfügen. Dies gilt sowohl für Rauchableitungsanlagen (RAA) als auch für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).

Wer wartet RWA Anlagen? ›

RWA müssen jährlich durch einen Brandschutzfachbetrieb, genauer gesagt durch Sachkundige nach DIN 18232 gewartet und instand gehalten werden.

Was ist ein RWA-Token? ›

Die Blockchain-Technologie hat ihren Weg gefunden, digitale Vermögenswerte mit der physischen Welt zu verbinden: Real World Assets (RWA)-Token. RWA-Token sind ein revolutionäres Konzept, das greifbare, reale Vermögenswerte auf die Blockchain bringt und eine Mischung aus Stabilität und Wachstumspotenzial bietet .

Was ist eine RWA Steuerung? ›

Der Oberbegriff RWA bezeichnet eine komplette Rauch- und Wärmeabzugsanlage, die sich aus den einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG), den Auslöse- und Bedienelementen, der Energieversorgung, den Leitungen, der Zuluftversorgung und bei größeren Räumen zusätzlich aus den Rauchschürzen zusammensetzt.

Was ist eine RWM Wartung? ›

Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Schwankungsbreite von höchsten ± 3 Monaten einer Inspektion (Sichtkontrolle), Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen. Die Ergebnisse der Überprüfung und Maßnahmen sind zu dokumentieren.

Was ist die RWA Anlage? ›

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen retten Leben. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie dienen zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten. Sind RWA-Anlagen richtig geplant, können diese Schäden maximal begrenzen oder sogar verhindern.

Was ist RWA im Swift Banking? ›

Eine Bank oder ein anderes Finanzinstitut stellt im Namen seiner Kunden einen „Ready, Willing, and Able (RWA) Letter“ aus. Dieser weist die Bereitschaft und Fähigkeit des Kunden nach, sowohl rechtlich als auch finanziell eine kommerzielle Finanztransaktion durchzuführen.

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