RWA - leicht erklärt | insights by LAMILUX (2024)

Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen (RWA) sind ein wichtiger Bestand­teil des vorbeugenden Brand­schutzes. Sie dienen zum Schutz von Menschen­leben und Sach­werten. Sind RWA-Anlagen richtig geplant, können diese Schäden maximal be­grenzen oder sogar ver­hindern. Je nach Gebäude­art müssen ver­schiedene gesetz­liche Grund­lagen, Vors­chriften und Empfehlungen bei der Dimensionierung berück­sichtigt werden. Denn nur wenn RWA-Anlagen für den Gebäude­typ richtig aus­gewählt sind, leiten Rauch- und Wärme­abzugs­anlagen den gefährlichen Brand­rauch aus dem Gebäude und retten Leben.

Was genau ist eine RWA?

Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen retten Leben. Dabei ver­hindern Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen jedoch keines­falls ein Feuer. Aber im Falle eines Brandes haben sie er­heblichen Ein­fluss darauf den Schaden zu be­grenzen und Sach­werte zu schützen. Wie das funktioniert? Ganz leicht erklärt, besteht eine RWA aus einzelnen Rauch- und Wärmeabzugs­geräten (RWG). RWG können Licht­kuppeln, Flach­dach Fenster oder Flügel in Glas­dächern und Licht­bändern sein - kurzum: Öffnungen in der Dach­fläche, die in Tages­licht­systeme integriert sind. Diese öffnen sich im Brand­fall automatisch oder manuell und bilden so Abzugs­öffnungen, um Rauch- und Brandgase im Dach freizugeben.

Zusätzlich gehören zu einer RWA-Anlage Zuluft­öffnungen im unteren Wand­bereich, Brand­erkennungs­elemente, Betätigungs- bzw. Auslöse­vorrichtungen, Öffnungs­aggregate, Energie­zuleitungen und bei größeren Räumen Rauch­schürzen. Was genau hinter einer Rauch­schürze steckt, erklären wir weiter unten in diesem Artikel im Zusammen­hang mit der rauch­armen Schicht.

RWA-Anlagen müssen so bemessen sein, dass im Falle eines Brandes alle Rauch- und Brand­gase schnellst­möglich abgeführt werden und diese nicht voll­ständig den Raum füllen können. Das oberste Ziel ist dabei immer die Bildung einer rauch­armen Zone am Boden. Wie die RWA-Anlage ausgelegt werden muss und wie die einzelnen RWG angeordnet werden müssen, ist von der Größe, Art und Nutzung des Ge­bäudes abhängig.

Wie wird eine RWA be­messen?

Der Be­messung einer RWA liegt die Aa-Fläche (früher Aw-) zugrunde. Als Aa-Fläche eines RWG (Fenster, Lichtkuppel, Oberlichter) wird die­jenige Fläche be­zeichnet, die im voll­ständig ge­öffneten Zu­stand aero­dynamisch in Rechnung ge­stellt werden darf – also die aero­dynamisch wirksame Öffnungs­fläche (Aa). Die Aa-Fläche ist sowohl für ein Gerät als auch für die gesamte Anlage de­finiert. Die insgesamt wirksame Öffnungs­fläche der komp­letten RWA ergibt sich dann dem­entsprechend aus der Summe der wirksamen Öffnungs­flächen aller einzelnen Abzugs­geräte. Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen können dabei auf Flach­dächern in Form von Licht­kuppeln oder Licht­bändern, Flach­dach Fenstern oder Glas­dächern oder als unmittel­bar unter der Decke liegende Seiten­fenster an­geordnet werden.

So funktioniert eine RWA

Das Wirkungs­prinzip einer Rauch- und Wärmeabzugs­anlage beruht auf dem physika­lischen Prinzip, das warme Luft nach oben steigt. Dieser natür­liche Rauch­abzug entsteht durch den thermischen Auf­trieb, den Öffnungen im Dach oder der Fassade aus­lösen. Die Öffnungen bzw. RWG bieten da­durch die Möglich­keit, Ge­bäude während eines Brand­ereignisses zumindest im unteren Bereich rauch­frei zu halten. Dadurch können Leben ge­rettet und gleich­zeitig die Gebäude­konstruktion durch eine ge­zielte Wärme­abführung thermisch ent­lastet werden.

Bei der Rauch­frei­haltung steht der Personen­schutz im Fokus. Die durch RWA ent­stehende rauch­arme Schicht sorgt dafür, dass die Menschen im Gebäude aus­reichend Sicht und genug Sauer­stoff für die Flucht haben. Bei der Wärme­abführung geht es hingegen in erster Linie um den Gebäude­erhalt und die Sicher­heit der Feuer­wehr beim Löschen. Bei beidem unter­stützen natürliche oder maschinelle Rauch­abzugs­anlagen also bei folgenden Auf­gaben im Brand­fall:

  • Die Selbst- und Fremd­rettung von Personen, da die Men­schen sehen und atmen können.
  • Den Innen­angriff der Feuer­wehr, da die Feuerwehr durch RWA sehen, sich schnell orien­tieren, retten und das Feuer be­kämpfen kann.
  • Den Sach­schutz, da eine Ver­ringerung der Hitze­belastung und Rauch­ausbreitung Gebäude und Ein­richtungen schützt.
  • Den Schutz gegen Betriebs­ausfälle durch weniger Rauch­schäden an Gebäude und Anlagen und entsprechend schnellere Brandschadens­sanierung.

Flucht und Rettung durch raucharme Schicht

Eine RWA ist für die Ent­stehungs­phase eines Brandes konzipiert. Das sind die ersten 20 bis 30 Minuten bis zum Ein­treffen der Feuer­wehr und deren ersten Maß­nahmen zur Personen­rettung und zum Lösch­angriff. Die Rauch­abzugs­anlage wird so geplant, dass sich der Rauch im Raum schichtet. Bedeutet: Der obere Bereich der Halle ver­raucht, während über dem Boden eine mindestens 2,50 m hohe Schicht bleibt, in der freie Sicht und atem­bare Luft ge­sichert wird. Die Schicht kann auch höher be­messen werden, um z.B. Waren oder Produktions­anlagen zu schützen.

Dazu wird aus dem oberen Raum­drittel so viel Rauch ab­geführt, wie vom Brand frei­gesetzt wird und im unteren Drittel ebenso viel Frisch­luft von außen nach­geführt. Kleine Räume unter 200 m2 werden in der Regel ohne Rauch­abzug aus­geführt, da die Flucht- und Lösch­angriffs­wege hier kurz sind. Größere Räume über 1600 m2 werden mittels Rauch­schürzen in Rauch­abschnitte, die je maximal 1600 m2 sind, unterteilt. Der Rauch kann sich so nur innerhalb des Ab­schnittes unter der Decke aus­breiten, kühlt nicht zu stark ab und bleibt heiß genug, um nach oben durch die Öffnungen ab­zuziehen. Ge­öffnet werden in diesem Fall nur die Ge­räte innerhalb des betrof­fenen Abschnittes, und zwar alle gemeinsam von einer zen­tralen Auslöse­station aus.

RWA nicht gleich RWA

Der Ober­begriff RWA steht für alle Arten der Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen. Dabei umfasst er unter­schiedliche Anlagen­techniken, die sich in der Wirkungs­weise und Funktion unter­scheiden. Folgende RWA-Anlagen werden unter­schieden:

  • Natürliche Rauchabzugs­anlage (NRA)
  • Maschinelle Rauchabzugs­anlage (MRA)
  • Rauch-Differenz­druckanlagen bzw. Rauchschutz­druckanlagen (RDA)
  • Garagen­entrauchungen
  • Aufzugs­schacht­entrauchungen
  • Treppenhaus­entrauchungen
  • Wärmeabzüge (WA)

Im Rauch­schutz werden eine Vielzahl an Abkürzungen ver­wendet, die alle unter­schiedliche Bedeutungen haben. RWA, NRA, NRWG oder MRA – so ähnlich die Abkürzungen auch klingen, so unter­schiedlich sind diese im Grunde. Deshalb ist es umso wichtiger genau zu wissen, welche Abkürzung wofür steht. Wir haben die wichtigsten Begrifflich­keiten für Sie auf­geführt und erklärt:

RWA

Der Ober­begriff RWA bezeichnet eine komplette Rauch- und Wärmeabzugs­anlage, die sich aus den einzelnen Rauch- und Wärmeabzugs­geräten (RWG), den Auslöse- und Bedien­elementen, der Energie­versorgung, den Leitungen, der Zuluft­versorgung und bei größeren Räumen zusätzlich aus den Rauch­schürzen zusammen­setzt.

NRA

Unter NRA versteht man eine natürliche Rauchabzugs­anlage (NRA). Diese sorgt für offene Flächen im oberen Raum­drittel, durch die der Rauch infolge des thermischen Auftriebs nach oben abzieht. Sie funktioniert nur bei heißem Rauch, ist dann aber deutlich effektiver und kosten­günstiger als MRA. NRA fungieren natur­gemäß gleich­zeitig als Wärme­abzug (WA), während Wärme­abzüge umgekehrt nicht zwangs­läufig als NRA geeignet sind, da sie oft erst bei fort­geschrittenem Brand mit hohen Temper­aturen ihre Flächen frei­geben. Die natürliche Rauch­abzugs­anlage zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Funktion auf dem thermischen Auftriebs­prinzip beruht, wie es beispiels­weise bei Licht­kuppeln oder Jalousien der Fall ist. Ein Spezialist für NRA Geräte ist LAMILUX, dessen Tageslicht­systeme als NRA und WA ge­nutzt werden.

NRWG

NRWG steht für natürliches Rauch- und Wärme­abzugsgerät und bezeichnet das einzelne Produkt, das eine Öffnung schafft. Es wird in der Gebäude­außenhülle eingesetzt wie zum Beispiel bei Licht­kuppeln im Dach oder Fenstern in der Wand.

MRA/ MA

Wird von einer maschinellen Rauch­abzugsanlage (MRA) gesprochen, setzt das voraus, dass die Funktionen dieser RWA-Anlage mit einem motorischen Antrieb erfolgen beispiels­weise durch Ventilatoren (MA). Bei einer maschinellen Rauch­abzugsanlage ist deshalb während des gesamten Betriebes die Energie­versorgung der Ventilatoren zu sichern, während NRA nur eine Anfangs­energie zum Öffnen der Flächen benötigen. Anwendungs­bereiche von MRA sind vor allem untere Geschosse, aus denen Rauch nicht mittels NRA nach oben ab­geführt werden kann. Im Unter­schied zu NRA führen MRA auch kalten Rauch ab, jedoch reduziert sich ihr ge­förderter Massen­strom mit zunehmender Rauch­temperatur.

RDA

Rauch-Differenz­druckanlagen oder auch Rauchschutz­druckanlagen (RDA) führen keinen Rauch ab, sondern ver­hindern das Ein­dringen von Rauch in Flucht­wege wie Flure und Sicherheits­treppenräume. Sie sorgen ver­einfacht gesagt durch Ventilatoren, Klappen­öffnungen und RWG für einen ständigen leichten Über­druck im zu schützenden Raum, sodass Rauch aus einem Gang nicht ins Treppen­haus gelangen kann, auch wenn die Türen dazwischen von Flüchtenden be­nutzt werden. Kurz gesagt: Im Brand­fall hält ein kontrolliert auf­gebauter Über­druck den zu schützenden Raum wie zum Beispiel die Flucht­wege oder Treppen­häuser rauch­frei. Dabei darf aber keines­falls so viel Druck ent­stehen, dass sich die Türen ins Treppen­haus nicht mehr öffnen lassen.

RWG

Ein Rauch- und Wärmeabzugs­gerät (RWG) ist das Element inklusive der Öffnungs­systeme, welches die Öffnung im Dach oder in der Wand zum Ab­leiten von Rauch nach außen frei­gibt. Das können sein: Licht­kuppeln, Flach­dach Fenster, Licht­bänder, Glas­dächer sowie Lamellen- oder Doppel­klappen­lüfter.

WA

Der Wärme­abzug (WA) ist eine Wand- oder Dach­fläche, welche bei einer be­stimmten Temperatur selbs­tständig eine Öffnung frei­gibt, beispiels­weise durch das Ab­schmelzen von thermo­plastischen Dach­licht­elementen. Daraus kann dann die gefährliche Brand­hitze und der giftige Brand­rauch ent­weichen. Die offenen Flächen, meist im oberen Raum­drittel, führen angestaute Hitze ab. Das Prinzip ist ähnlich wie das einer NRA. Aller­dings öffnen die Flächen meist deutlich später, weil sie erst wegschmelzen müssen. Deshalb ist ein Wärme­abzug nicht gleich­zeitig als NRA geeignet.

Garagenentrauchung

Eine Garagen­entrauchung ist eine individuell ge­plante und projekt­ierte Rauch­verdrängungs- und Entrauchungs­anlage. Sie unterstützt die Selbst- und Fremd­rettung, den Lösch­angriff und den Sach­schutz. Die Auswahl eines Entrauchungs­systems für Garagen hängt von der Fläche und Höhe des Garagen­raums ab und ob die Garage ober- oder unterirdisch gelagert ist. Bei Tief­garagen ist die Schichtung des Rauchs aufgrund der geringen Raum­höhe nicht möglich. Hier beschränkt man sich darauf, mittels Schub­ventilatoren den Rauch in vor­bestimmte Bereiche zu drängen, aus denen er ab­gesaugt wird. Zwar lässt sich so nicht die voll­ständige Fläche schützen, aber zumindest ein großer Teil.

Aufzugsschachtentrauchung

Die Aufzugs­schacht­entrauchung durch RWA-Anlagen erfüllt zwei gesetzliche Be­stimmungen: die Ent­rauchung im Brand­fall und die Lüftung im Bedarf­sfall. Dafür sind im Aufzugs­schacht Rauch­melder und am oberen Ende Klappen an­gebracht. Diese lösen im Brand­fall aus und führen den Rauch nach oben aus dem Schacht­kopf. Hier geht es vorrangig darum, den Rauch­übertritt von einem Geschoss in ein anderes über den Fahr­schacht zu ver­meiden.

Treppenhausentrauchung

In Treppen­häusern ist anders als in Hallen keine Rauch­schichtung möglich, die den Flucht- und Lösch­angriffsweg rauch­frei hält. Denn der nach oben steigende Rauch durch­strömt natur­gemäß das ganze Treppen­haus von der Rauch­quelle bis zur Ableitungs­öffnung. Deshalb werden bei ent­sprechenden Gebäuden brand­lastfreie Treppen­räume und selbst­schließende rauch­dichte Türen zu den Gängen verlangt. Damit die Feuer­wehr nach der Evakuierung den Treppen­raum von ein­gedrungenem Rauch spülen kann, ist in Gebäuden ab 13 Metern oder ab fünf Geschossen und bei innen liegenden Treppen­räumen je nach Landes­bauordnung eine Treppen­hausentrauchung vor­geschrieben. Geräte wie beispiels­weise das RWA-Treppenhaus-Set von LAMILUX sind dafür bestens geeignet. Hierbei handelt es sich um eine belüftbare Licht­kuppel bzw. ein Flach­dach Fenster und zwei RWA-Taster. Die Kuppel ist kein RWA-Gerät in dem Sinne, dass eine rauch­arme Schicht erzeugt wird, also kein NRWG nach EN 12101-2..Zur Spülung setzt die Feuer­wehr dann mobile Ventilatoren an der Eingangs­tür ein.

RWA - Vorschriften und Richtlinien

Für eine verantwortungs­volle Brandschutz-Strategie sind Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen unverzicht­bar. Sowohl zum Schutz von Menschen­leben als auch zur Erhaltung von Sach- und Gebäude­werten sind Schadens­verhütung und Schadens­begrenzung volks- und betriebs­wirtschaftliche Gebote. In gesetzlichen Grund­lagen und technischen Regeln ist auf­geführt, was es bei der Planung, der Be­messung und Aus­führung zu berück­sichtigen gibt. Für Deutschland sind es folgende Regelungen:

Landesbauordnung

Die Landes­bauordnung stellt zunächst grund­legende Anforderungen, die dann in weiteren Vor­schriften kon­kretisiert werden. So heißt es in § 14 MBO „Bau­liche Anlagen sind so an­zuordnen, zu er­richten, zu ändern und instand zu halten, dass der Ent­stehung eines Brandes und der Aus­breitung von Feuer und Rauch (Brand­ausbreitung) vor­gebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirk­same Lösch­arbeiten möglich sind.“

Die jeweilige Landes­bauordnung des be­treffenden Bundes­landes fordert zudem Rauch­abzüge für Treppen­räume in allen Ge­bäuden ab einer bestimmten Höhe. Dazu gehören Ge­bäude, in denen sich in einer oder mehreren Etagen in mehr als sieben Metern Höhe Personen auf­halten können und Versammlungs­stätten. Ein Beispiel dafür sind die Treppen­räume von Sonder­bauten, in denen sich sehr viele orts­unkundige Personen auf­halten. Das können beispiels­weise große Kultur­einrichtungen oder Verkaufs­stätten sein. Dort sind RWA-Anlagen ver­pflichtend anzu­bringen und auf jeder Etage müssen Auslöse­mechanismen platziert werden.

DIN 18 232

Im Fokus der DIN 18 232 steht der Rauch- und Wärme­abzug zur Schaffung rauch­armer Schichten. Sie regelt die Bemessung, gibt Hinweise für den sach­gerechten Einbau, legt Prüf­verfahren fest und stellt den an­erkannten Stand der Technik dar.

VdS – Richtlinie 2098

Die VdS Richtlinie 2098 schließt weitere Em­pfehlungen für die Planung und den Ein­bau von Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen ein und legt zusätz­liche Anforderungen aus versicherungs­technischer Sicht fest. Sie fordert Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen für alle ein­geschossigen gewerblichen Gebäude und für mehr­geschossige Gebäude, bei denen die Decke gleich­zeitig die Dach­konstruktion dar­stellt. Diese Richt­linie ist besonders wichtig. Denn wird diese nicht ein­gehalten, wird die RWA nicht bei der Rabattierung der Feuer­versicherungs­prämie berück­sichtigt.

Sonderbauverordnungen

Für Gebäude bestimmter Art oder Nutzung gibt es weitere Ver­ordnungen, die häufig auch Regeln zum Rauch­abzug enthalten. Dazu gehören unter anderem die Industrie­baurichtlinie, die Versammlungs­stättenverordnung und die Verkaufs­stättenverordnung, deren Anwendungs­bereich jeweils im Namen steckt.

Sicherheit durch Wartung

Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen sind sensible und sicherheits­relevante Bauteile. Darum dürfen sie aus­schließlich von anerkannten und erfahrenen Fach­firmen geplant, errichtet und gewartet werden. Die Spezialisten aus dem Fach­gebiet Rauch­schutz stellen für Sie sicher, dass die Rauch- und Wärmeabzugs­anlage korrekt ausgelegt und sach­gerecht eingebaut ist. Auch eine regelmäßige Prüfung und Wartung spielt dabei eine große Rolle. Denn Instand­setzung sichert die Funktions­fähigkeit der Anlage.

Im halb­jährlichen oder jährlichen Rhythmus muss ein vom VdS anerkannter Fach­betrieb die Anlage prüfen, warten und gegebenen­falls instand setzen, damit sie im Ernst­fall eines Brandes zuverlässig uns sicher einsatz­bereit ist. Ein VdS anerkannter Spezialist für die sichere Montage und Wartung von RWA-Anlagen ist beispiels­weise die Firma LAMILUX. Als Hersteller von Tageslicht­systemen sowie RWA-Anlagen und deren Steuerungs­technik, besitzt das Unternehmen alle Kompetenzen, um die in verschiedensten Varianten von Tageslicht­systemen integrierten Anlagen für den natürlichen Rauch- und Wärme­abzug und deren pneumatischer oder elektrischer Steuerungs­technik zu warten und instand zu setzen.

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